Die Verordnung über das Registrierungssystem VERBIS (Register der Datenverantwortlichen) wurde im Amtsblatt Nr. 30286 vom 30.12.2017 veröffentlicht und am 01.01.2018 in Kraft gesetzt.
Die Unternehmen im Rahmen des KVKK müssen personenbezogene Daten über natürliche und juristische Personen, die sie besitzen, in Kategorien zusammenfassen und im VERBIS System registrieren. Die im VERBIS einzugebenden Angaben sind keineswegs personenbezogene Daten, sondern nur die Überschriften der Kategorien. VERBIS ist ein öffentlich zugängliches System. Die Bürger können die von den Datenverantwortlichen eingegebenen Angaben kontrollieren und bei Feststellung unzweckmӓβiger Registrierungen diese dem Datenverantwortlichen weitergeben. Je nach Antwort des Datenverantwortlichen kann man sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.
Nach Vollendung der Registrierungen im VERBIS können die seitens des Unternehmens autorisierten Personen das Recht auf Benutzung erhalten.
Zu Erweiterungszwecken versuchen die Unternehmen personenbezogene Daten zu erhalten, zu verarbeiten und aufzubewahren. Mit der Zunahme der Daten steigt das Datensicherheitsrisiko. Hier gibt es dringend zu ergreifende technische – und verwalterische Maβnahmen; die einen programmierten Plan erfordern.
In der Anpassungsphase stellt Garantie KVK anhand der eingehenden Prüfung des Inventars personenbezogener Daten fest, ob rechtswidrige Verarbeitungen vorliegen. Dabei kann der Datenverantwortliche die vorhandenen Mängel genau beobachten.