DSGVO ist gültig seit dem 25. Mai 2018. Unternehmen, die weltweit für Millionen von Personen Dienstleistungen erbringen, sind verpflichtet, sich an die Gesetze der Länder zu halten, in denen sie ihre Tätigkeit ausüben. DSGVO wird nicht nur für die Unternehmen in der EU angewandt, sondern auch für die weltweiten juristischen Personen, welche mit den innerhalb der EU Grenzen lebenden Personen im Eigentums- bzw. Dienstleistungsverhältnis stehen sowie für Unternehmen, welche das Verhalten natürlicher Personen in der EU verfolgen.
Das bedeutet mit anderen Worten, dass Sie im Falle der Profilierung, Verhaltensverfolgung und anderweitiger Transaktionen dieser Art der DSGVO unterliegen.
Z.B: Ermitteln von Personendaten aus Ihrer Website mittels Web Cookies, Festlegung von Profilen, Definition von Verhandlungen und Gewohnheiten, Finden von IP Adressen.
Unternehmen, welche die notwendigen Bedingungen nicht befolgen, können je nach Schwere des DSGVO-Verstoßes mit 4% des Jahresumsatzes oder 20 Mio. Euro (der höhere Betrag wird angenommen) bestraft werden. Hier haften sowohl die Prüfer als auch die Verarbeiter. Z.B. werden an diesem Punkt die CLAUD-Plattformen auch von dem DSGVO Umfang umfasst. Datenverstöße sollten innerhalb von 72 Stunden ab dem Verstoß an die Datenschutzbehörde (VKK) mitgeteilt werden.
Viele Unternehmen in der Türkei werden aus verschiedenen Gründen neben dem KVKK- auch von dem DSGVO-Umfang umfasst. Hier sollten die sich durch die Gesetze differenzierenden Teile, wie Aufbewahrungsfrist der Daten, Verantwortliche für die Verarbeitung u.ä. festgelegt werden; demnach sollte sichergestellt werden, dass zusätzliche verwalterische und technische Maβnahmen ergriffen und somit mit einem integrierten Ansatz die Politik, das Verfahren usw. wieder aktualisiert werden. Insbesondere bei Unternehmen, die EU Bürger beschäftigen, bzw. mit den EU-Ländern in Handelsbeziehung stehen, ist lediglich die KVKK Anpassung nicht ausreichend. Hier sollten die in der DSGVO vorhandenen Punkte, die in der KVKK keine Deckung haben, beachtet werden. Solche Unternehmen sollten neben der KVKK Anpassung, auch die DSGVO umsetzen und sich hierbei Beratung holen. Lt. DSGVO sind die Unternehmen nicht verpflichtet, ein Dateninventar zu erstellen; jedoch müssen sie mitteilen, welche Daten verwaltet bzw. geteilt werden. DSGVO bedeutet nicht nur, dass man einen in der EU ernannten Datenschutz-Vertreter aufweisen muss; sondern auch weitere Schlussfolgerungen. Wenn Sie mit einem der DSGVO unterliegenden Unternehmen in Kooperation oder Beziehung stehen, können Sie sich umgehend an Garantie KVK wenden, um zu erfahren, ob Ihr Unternehmen lt. DSGVO einen Datenschutz-Vertreter benötigt.
und Geheimhaltungspolitiken.
Im Rahmen der Beratung über Allgemeine Datenschutzverordnung der Europäischen Union können Sie in jeder Anpassungsphase von unseren professionellen Garanti KVK Beratern jederzeit technische Unterstützung anfordern.
Unsere Beratungsthemen im Rahmen KVKK in der Türkei
–entspricht der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in der Europӓischen Union –
DSGVO gilt für die Gebiete – einschließlich Grundrechte und nationaler Sicherheit -, die unter der Kontrolle einzelner EU – Mitgliedsstaaten stehen. Solange Ihnen für die betroffenen Tätigkeiten keine besondere Freistellung bewusst ist, sollten Sie davon ausgehen, dass diese von dem EU-Recht-Anwendungsbereich umgefasst werden. Kontaktieren Sie unbedingt Garanti KVK.
Wenn Ihr zentraler Firmensitz sich in der Europäischen Union befindet oder Ihre Gesellschaft in der Türkei gegründet ist, jedoch die Handelstätigkeiten in der Europäischen Union ausgeübt werden, entfällt Ihre DSGVO Anpassungsphase in das Fachgebiet der GARANTI KVK. Wenn Sie z.B. bei der Vorstellung Ihrer Ware bzw. Dienstleistungen bei den zuständigen Personen zum Entscheidungstreffen eine Person profillieren oder zur Analyse/Abschätzung ihrer Präferenzen, Verhaltensweise und Stellungnahme bei den Datenverarbeitungstechniken, die aus dieser Profilierung entstandenen personenbezogenen Daten benutzen, gilt für Ihr Unternehmen die DSGVO.
Garanti KVK leistet auch für Ihre Auslandstätigkeiten Beratung; bitte denken Sie daran, dass Sie eine gesetzliche Beratung benötigen, bevor Sie über die Wirkung und Durchführbarkeit des EU-Rechts mit Ihren Sonderbedingungen bzw. Ihrer Justizbefugnis zu einer Schlussfolgerung kommen.
P.S.: Personen bzw. Unternehmen der Europäischen Union umfassen nicht nur EU-Bürger, sondern sämtliche Nationen in der EU.