Anwendungsgrundsӓtze KVKK

Anwendungsgrundsӓtze KVKK

Gemӓss Allgemeine Datenschutzbestimmungen (KVKK) sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten folgende Anwendungsgrundsӓtze zu beachten.

ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN REGELN BETREFFEND RECHTMȀSSIGKEIT UND EHRLICHKEIT

Personenbezogene Daten dürfen auf keinen Fall ohne Aufklӓrung der betroffenen Person gesammelt bzw. verarbeitet werden, die Verwendung der Daten darf kein Unrecht verursachen, der Sammlungszweck darf nicht übertroffen werden, die Verarbeitung der Daten darf die Privatsphӓre, Autonomie und Ehre der betroffenen Person nicht verletzen (solange keine Sonderbegründung vorliegt).

WAHRHAFTIGKEIT UND GGFS. AKTUALISIERUNG DER DATEN

Die betroffene Person hat das Recht, Korrektur ihrer Daten zu fordern. Der Datenverantwortliche ist verpflichtet, die Daten der betroffen Person auf den neuesten Stand zu bringen. Ansonsten kann die Person eventuell materiellen und ideellen Schaden erleiden (eine falsche, ungebrauchte Telefonnummer/Adresse usw.).

VERARBEITUNG DER DATEN FÜR FESTGELEGTE, EINDEUTIGE, LEGITIME ZWECKE

  • Die Daten müssen für die betroffene Person eindeutig verstӓndlich sein,
  • es muss erkennbar sein, auf welcher gesetzlichen Verarbeitungspflicht die Verarbeitung basiert,
  • die Festlegung des Zwecks muss detailliert angegeben werden.

Die Rechtmӓssigkeit des Zweckes bedeutet, dass die von dem Datenverantwortlichen verarbeiteten Daten mit der erbrachten Dienstleistung verbunden sowie dafür erforderlich sind.

MIT DEM VERARBEITUNGSZWECK VERBUNDENE, BEGRENZTE UND GEREGELTE DATEN

  • Personenbezogene Daten dürfen für spӓter vorgesehene Zwecke nicht gesammelt und/oder verarbeitet werden.
  • Personenbezogene Daten dürfen lediglich für festgelegte Zwecke in erforderlichem Masse gesammelt und entsprechend dem Zweck eingesetzt werden.
  • Sollten gesammelte personenbezogene Daten spӓter für andere Zwecke verarbeitet werden, sind die Bedingungen erneut zu erfüllen.

AUFBEWAHRUNGSFRIST ENTSPRECHEND DER ZUSTȀNDIGEN GESETZGEBUNG BZW. DER ERFORDERLICHEN FRIST FÜR DEN VERARBEITUNGSZWEK

Bei der Antragstellung auf Registrierung muss der Datenverantwortliche die erforderliche maximale Aufbewahrungsfrist für den Verarbeitungszweck personenbezogener Daten angeben.

GDPR