Personenbezogene Daten dürfen auf keinen Fall ohne Aufklӓrung der betroffenen Person gesammelt bzw. verarbeitet werden, die Verwendung der Daten darf kein Unrecht verursachen, der Sammlungszweck darf nicht übertroffen werden, die Verarbeitung der Daten darf die Privatsphӓre, Autonomie und Ehre der betroffenen Person nicht verletzen (solange keine Sonderbegründung vorliegt).