Gemӓss Allgemeine Datenschutzbestimmungen (KVKK) sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten folgende Anwendungsgrundsӓtze zu beachten.
Personenbezogene Daten dürfen auf keinen Fall ohne Aufklӓrung der betroffenen Person gesammelt bzw. verarbeitet werden, die Verwendung der Daten darf kein Unrecht verursachen, der Sammlungszweck darf nicht übertroffen werden, die Verarbeitung der Daten darf die Privatsphӓre, Autonomie und Ehre der betroffenen Person nicht verletzen (solange keine Sonderbegründung vorliegt).
Die betroffene Person hat das Recht, Korrektur ihrer Daten zu fordern. Der Datenverantwortliche ist verpflichtet, die Daten der betroffen Person auf den neuesten Stand zu bringen. Ansonsten kann die Person eventuell materiellen und ideellen Schaden erleiden (eine falsche, ungebrauchte Telefonnummer/Adresse usw.).
Die Rechtmӓssigkeit des Zweckes bedeutet, dass die von dem Datenverantwortlichen verarbeiteten Daten mit der erbrachten Dienstleistung verbunden sowie dafür erforderlich sind.
Bei der Antragstellung auf Registrierung muss der Datenverantwortliche die erforderliche maximale Aufbewahrungsfrist für den Verarbeitungszweck personenbezogener Daten angeben.
